Sonntag, 27. Mai 2007


Viele Tage sind vergangen seit wir unseren `Bauantrag`, richtiger Antrag auf Freistellung, eingereicht haben. Normalerweise ist bei einem Antrag auf Freistellung nur die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans zu prüfen und dann darf man nach 4 Wochen mit dem Bau beginnen. Da bei uns aber von Anfang an die Stellung der Garagen nicht ganz dem B- Plan entsprach, haben wir dies im Vorfeld durch den Architekten abklären lassen. Von Seiten des Planungsamtes ( führend zur Durchsetzung der städtischen Vorstellung in Bezug auf das Neubaugebiet)gab es ein o. k.. Doch jetzt ist alles gar nicht mehr so klar. Das Bauamt hat nun doch ein Bauantragsverfahren eingeleitet weil die Stellung der Garagen vom B- Plan abweicht und die Fußbodenhöhe geringfügig von der Vorgabe abweicht. Am kommenden Mittwoch ist nun ein Termin mit Planungs- und Bauamt angesetzt um zu klären warum die Garagenplatzierung nun doch Schwierigkeiten bereitet. Wie sind gespannt was dabei heraus kommt, denn jeder weiß: als erster in einem Neubaugebiet zu bauen heißt:“ den ersten beißen die Hunde“. Wir hoffen jedoch dass die Herren von Bau- und Planungsamt sich unseren Argumenten nicht ganz verschließen und wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
Und da wäre noch: Bereits vor 4 Wochen haben wir ein Fax an Herrn Schuckhardt geschickt (siehe 29.4.) und immer noch keine Reaktion. Nun haben wir ihn noch einmal angeschrieben. Ob er jetzt Stellung bezieht ? (KK)

Dienstag, 1. Mai 2007

Nun endlich ist unser Bauantrag seit ca. 5 Tagen beim Bauamt der Stadt Gladbeck. Es beginnt nun noch einmal eine Zeit des Wartens. Hoffentlich gehen die Erschließungsarbeiten schnell voran, so dass wir vielleicht eher mit dem Hausbau beginnen können als jetzt alle vorhersagen. (KK)